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ACHTUNG

Sehr geehrte Kunde,
Bestellungen können nur bearbeitet werden, wenn innerhalb der nächsten 2 Werktage ein Zahlungseingang erfolgt. Sonst muss die Bestellung leider storniert werden.


Wir danken für Ihren Einkauf eines general überholten Teiles, sogenanntes Tauschteil.
Mit diesem Schreiben möchten wir sie davon in Kenntnis setzen, dass gewisse Garantiebestimmungen zu erfüllen sind, wenn das Teil nicht funktional ist:

Offensichtlicher Transportschaden
Karton eingerissen oder stark gestaucht, Teile der Ware ragen aus der Verpackung heraus? Die Beschädigung ist auf den Lieferpapieren des Zulieferers zu vermerken und anschließend vom anliefernden Fahrer per Unterschrift bestätigen zu lassen. Lehnen Sie die Annahme der beschädigten Lieferung mit ruhigem Gewissen ab, bevor Sie anschließend den Schaden selbst zu tragen haben und melden Sie uns den Schaden

Lichtmaschinen: Bei Garantieanspruch benötigen wir einen Prüfbericht d. Werkstatt über die Daten d. Agregates. Das Plastikgehäuse darf nicht gebrochen sein, die Welle darf nicht „stecken“. Bei Altteilretournierung darf sie  nicht zerlegt sein. Sollte nicht dementsprechend vorgegangen werden, müssen wir Ihren Garantieanspruch ablehnen. Bei Retournierung eines Altteils kann dieses dann nicht zurück genommen werden. Die Kaution erlischt damit.

Luftmassenmesser: Die Schrauben dürfen keine Verletzungen aufweisen, das Gehäuse darf nicht gebrochen sein. Falls nicht funktional, benötigen wir ein Messergebnis (Prüfbericht). Sollte dies bei Rückgabe nicht der Fall sein, müssen wir Ihren Garantieantrag ablehnen, rsp. kann das Altteil nicht zurück genommen werden. Die Kaution erlischt damit.

Lenkgetriebe: Das Altteil muss, im Umfang exakt so zurückgegeben werden, wie erhalten. Sprich, wenn die Spurgelenke drauf waren, müssen sie auch am Altteil drauf sein. Wenn Lenkmanschetten drauf waren, müssen auch diese am Altteil drauf sein. Das Altteil darf nicht zerlegt sein. Bei Einreichung eines nicht funktionalen Lenkgetriebe muss ein Nachweis erbracht werden, dass das gesamte Leitungssystem der Lenkung gespült worden ist. Sollte dem nicht entsprochen werden, müssen wir Ihren Garantieantrag ablehnen, rsp. kann das Altteil nicht zurück genommen werden. Die Kaution erlischt.

Klimakompressor: Es muss ein Nachweis erbracht werden, dass nicht nur der Kompressor getauscht wurde, sondern auch der Trockner, das Expansionsventil u. der Klimakühler. Beiliegende Garantiezettel müssen ausgefüllt werden. Weiters ist der Nachweis über die Spülung der Leitung zu erbringen. Ansonsten müssen wir Ihren Garantieantrag ablehnen, oder bei Altteilretournierung, müssen wir diese ablehnen. Die Kaution erlischt.

Bremssattel: Am Altteil muss das Entlüftungsnipperl drauf sein, wenn am erworbenen Teil ebenfalls das Entlüftunsnipperl drauf war. Der Gussteil darf keinen Fadenriss aufweisen. Sollte dies, trotz vorhergehender Fehler zu einem Garantieanspruch Ihrerseits führen, müssen wir diesen ablehnen, rsp. die Altteilrücknahme verweigern. Die Kaution erlischt somit.

Starter: Gehäuse darf keinen Bruch aufweisen, Magnetspule muss drauf sein, Ritzel darf keines gebrochen sein. Sollte dies nicht der Fall sein, muss Ihr Garantieantrag abgelehnt werden, rsp. muss die Altteilrücknahme unsererseits abgelehnt werden. Die Kaution erlischt damit.

Turbo: Der kaputte, alte Turbo muss in Umfang und Ausstattung dem entsprechen, wie Sie den Tauschturbo erworben haben. Es darf kein Teil daran fehlen, der am gekauften Tauschturbo ebenso drauf war.Sollte dies nicht der Fall sein, müssen wir Ihren Garantieantrag ablehnen, rsp. bei Altteilrückgabe, müssen wir diese ablehnen. Die Kaution erlischt somit.

Servopumpe: Bei Einreichung einer nicht funktionalen Servopumpe muss ein Nachweis erbracht werden, dass das gesamte Leitungssystem der Servoanlage gespült worden ist. Sollte dieser nicht erbringlich sein, müssen wir die Garantie ablehnen. Bei Retournierung einer Altservopumpe muss diese dem käuflich erworbenen Tauschteil, in allen Bestandteilen ident sein. Falls dies nicht gegeben ist, oder die Pumpe zerlegt zurück gegeben wird, müssen wir die Garantie ablehnen. Die Kaution ist damit erloschen.
Sensoren, Elektronikteile:  Beim Beantragen einer Garantie dieser Teile, benötigen wir einen Diagnosemessstreifen. Sprich einen Nachweis mittels Testgerät im Ausdruck, ansonsten kann Ihrem Ansuchen nicht entsprochen werden. 

Antriebswelle: Beim Retournieren einer alten Welle im Sinne d. Tauschverfahrens, muss darauf geachtet werden, dass die Welle selbst nicht verbogen ist, dass die Gelenke incl. Manschetten montiert sind. Falls dem nicht so ist, so können wir das Altteil nicht zurücknehmen. Die Kaution erlischt somit. 

Automatikgetriebe:  Filtersatz, Filter oder das zg. Öl  Bei Reklamation ist unbedingt die Rechnung der Werkstätte mit zu bringen, da bei dem Wechsel/Austausch ohnehin, fast bei allen Getriebetypen, das Getriebe aus zu bauen ist und selbiges mit mind. 5 Liter d. zugehörigen Automatiköl zu spülen ist. Ohne diesem Nachweis müssen wir die Reklamation ablehnen, da dies auch die Hersteller verlangen. 

Das Teil muss unbedingt im Originalkarton zurückgesendet werden.

Herzlichen Dank